Dienstwagenbesteuerung
Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen, mussten Sie bislang 1 % des Bruttolistenpreises monatlich versteuern. Seit 1.01.2019 können Sie von einem halbierten Anteil von 0,5 % profitieren, sofern Sie ein Fahrzeug mit Elektro- oder Plug-in Hybrid-Antrieb bis zum 31.12.2024 leasen oder käuflich erwerben.